Darf man über eine Erfindung sprechen, bevor man sie zum Patent anmeldet?
Wer etwas Neues entwickelt hat, möchte es zeigen: auf einer Messe, im Gespräch mit Investoren oder auf einer Crowdfunding-Seite. Geschäftlich kann das genau richtig sein. Patentrechtlich kann die falsche Reihenfolge jedoch entscheidende Möglichkeiten vernichten.
Die sichere Faustregel lautet: Halten Sie die Erfindung vertraulich, bis eine Anmeldung eingereicht ist, die sie ausreichend beschreibt.
Auch die eigene Veröffentlichung kann Stand der Technik sein
Eine patentfähige Erfindung muss neu sein. Nach dem Europäischen Patentübereinkommen gehört zum Stand der Technik alles, was vor dem maßgeblichen Anmeldetag öffentlich zugänglich gemacht wurde—schriftlich, mündlich, durch Benutzung oder auf andere Weise.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Information von einem Wettbewerber oder vom Erfinder selbst stammt. Die eigene Präsentation, Website, Publikation oder Vorführung kann später gegen die Anmeldung sprechen. Eine einmal erfolgte öffentliche Zugänglichmachung lässt sich nicht einfach zurückholen.
Europa ist besonders streng
In Europa gibt es keine allgemeine Neuheitsschonfrist für eigene Offenbarungen. Das EPÜ kennt lediglich enge Ausnahmen, etwa bei einem offensichtlichen Missbrauch oder der Präsentation auf bestimmten amtlich anerkannten internationalen Ausstellungen. Diese Ausnahmen helfen nicht bei einem gewöhnlichen Pitch, Produktstart oder Social-Media-Beitrag.
Die USA lassen für bestimmte, vom Erfinder herrührende Offenbarungen unter Voraussetzungen zwölf Monate zu. Auch andere Staaten haben eigene Regeln. Solche Fristen gelten aber territorial. Was in den USA noch möglich ist, kann in Europa bereits endgültig verloren sein. Planen Sie daher so, als gäbe es keine Schonfrist.
Was kann eine öffentliche Offenbarung sein?
Entscheidend ist nicht, ob eine Mitteilung professionell wirkt, sondern ob sie vertraulich bleibt. Risiken entstehen etwa durch:
- Posts, Videos, Abschlussarbeiten, Preprints oder Fachartikel
- Crowdfunding- und Produktseiten
- Offene Vorführungen auf Konferenzen oder Messen
- Pitches ohne Vertraulichkeitsverpflichtung
- Verkauf, Verkaufsangebote oder gewerbliche Nutzung
- Öffentlich zugängliche Repositorien mit Code, Zeichnungen oder Testergebnissen
Bei Verkäufen und nicht öffentlichen Nutzungen unterscheiden sich die nationalen Regeln. Darauf sollte keine Strategie beruhen. Können Außenstehende genug erfahren, um die Erfindung zu verstehen, behandeln Sie den Vorgang als Offenbarungsrisiko.
Gespräche mit Patentanwälten oder Patentanwältinnen sind vertraulich. Auch Beschäftigte mit Verschwiegenheitspflicht und Vertragspartner unter einer passenden Geheimhaltungsvereinbarung können meist einbezogen werden. Geben Sie dennoch nur Erforderliches weiter und sichern Sie Nachweise.
Eine dünne Anmeldung ist kein Schutzschild
„Erst anmelden, dann pitchen“ stimmt nur, wenn die Anmeldung den später beanspruchten Gegenstand tatsächlich trägt. Ein oberflächliches Dokument sichert nicht automatisch alles, was anschließend gezeigt wird.
Eine amerikanische Provisional Application kann einen frühen Anmeldetag festlegen und die zwölfmonatige Prioritätsfrist starten. Sie wird aber nicht geprüft und führt allein nie zu einem Patent. Der frühe Tag gilt später nur für Inhalte, die in der Provisional ausreichend offenbart wurden. Nachträgliche Verbesserungen können vor ihrer Veröffentlichung eine weitere Anmeldung erfordern.
„Provisional“ ist zudem ein US-Instrument. Je nach Zielmärkten kann eine nationale, europäische oder andere Prioritätsanmeldung geeigneter sein.
Die sichere Reihenfolge
- Erfindung dokumentieren: Funktionsweise, wesentliche Merkmale, Alternativen und Zeichnungen festhalten.
- Stand der Technik recherchieren: Vor teurer Ausarbeitung prüfen, was bereits bekannt ist.
- Anmeldestrategie wählen: Märkte, Inhaberschaft, Fristen und Budget berücksichtigen.
- Ausreichend vollständige Anmeldung einreichen: Alles abdecken, was offengelegt werden soll.
- Erst danach veröffentlichen: Spätere Verbesserungen bei Bedarf gesondert schützen.
Patenta unterstützt die ersten Arbeitsschritte. Beschreiben Sie Ihre Erfindung in Alltagssprache, durchsuchen Sie mehr als 160 Millionen Patentdokumente aus über 100 Patentämtern und übernehmen Sie denselben technischen Kontext in einen strukturierten Erstentwurf. Das ersetzt weder Rechtsberatung noch die amtliche Anmeldung, verbessert aber die Vorbereitung.
Fazit
Eine Erfindung muss nicht für immer geheim bleiben—nur lange genug für eine fundierte Recherche und eine tragfähige Erstanmeldung. Merken Sie sich: erst recherchieren, dann anmelden, danach teilen.
Vor Pitch oder Veröffentlichung: Recherchieren Sie den Stand der Technik mit Patenta.
Häufig gestellte Fragen
- Darf ich meine Erfindung vor der Patentanmeldung besprechen?
- In der Regel ja, wenn die Gesprächspartner wirksam zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine öffentliche Offenbarung kann dagegen in Europa und vielen anderen Ländern die Neuheit zerstören. Wenn internationaler Schutz wichtig werden könnte, gilt: erst anmelden, dann offenlegen.
- Ist eine Mitteilung unter einer Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich?
- Normalerweise nicht, sofern eine wirksame Vertraulichkeitspflicht besteht. Vertrag und Umstände müssen jedoch passen. Geben Sie nur notwendige Informationen weiter und dokumentieren Sie, wer was unter welchen Bedingungen erhalten hat.
- Gibt es nach einer eigenen Offenbarung eine Neuheitsschonfrist?
- Das hängt vom Land ab. Die USA kennen unter bestimmten Voraussetzungen zwölf Monate für bestimmte vom Erfinder stammende Offenbarungen. Europa hat keine allgemeine Neuheitsschonfrist, sondern nur sehr enge Ausnahmen. Eine US-Ausnahme erhält daher nicht automatisch europäische Rechte.
- Können Social Media, Crowdfunding, Pitch oder Verkauf schaden?
- Ja. Öffentliche Posts, Kampagnenseiten, Produktvideos, Vorträge, Vorführungen, Verkäufe oder Verkaufsangebote können problematisch sein. Die Details unterscheiden sich je nach Land; ein kleines Publikum oder ein informeller Rahmen macht eine Mitteilung nicht automatisch vertraulich.
- Welche Reihenfolge ist am sichersten?
- Recherchieren Sie den Stand der Technik, bereiten Sie eine vollständige Anmeldung vor und reichen Sie sie vor jedem nicht vertraulichen Pitch oder Marktstart ein. Eine US-Provisional kann eine Erstanmeldung sein, wirkt aber nur für ausreichend offenbarte Inhalte und muss fristgerecht weiterverfolgt werden.